IFM

Ausbilder IHK

1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen

  • Vorteile und Nutzen betrieblicher Ausbildung darstellen und begründen
  • bei Planungen und Entscheidungen hinsichtlich des betrieblichen Ausbildungsbedarfs auf der Grundlage der rechtlichen, tarifvertraglichen und betrieblichen Rahmenbedingungen mitwirken
  • Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellen
  • Ausbildungsberufe für den Betrieb auswählen
  • Eignung des Betriebes für die Ausbildung prüfen sowie Ausbildungsinhalte ggf. durch Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte vermitteln
  • Möglichkeiten des Einsatzes von auf die Berufsausbildung vorbereitenden Maßnahmen einschätzen
  • im Betrieb die Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden unter Berücksichtigung ihrer Funktionen und Qualifikationen abstimmen

2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken

  • auf der Grundlage einer Ausbildungsordnung einen betrieblichen Ausbildungsplan erstellen
  • Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen in der Berufsbildung berücksichtigen
  • Kooperationsbedarf ermitteln und sich inhaltlich sowie organisatorisch mit den Kooperationspartnern, insbesondere der Berufsschule, abstimmen
  • Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden anwenden
  • Berufsausbildungsvertrag vorbereiten und die Eintragung des Vertrages bei der zuständigen Stelle veranlassen
  • Möglichkeiten prüfen, ob Teile der Berufsausbildung im Ausland durchgeführt werden können

3. Ausbildung durchführen

  • lernförderliche Bedingungen und eine motivierende Lernkultur schaffen
  • Probezeit organisieren, gestalten und bewerten
  • aus dem betrieblichen Ausbildungsplan und den berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickeln und gestalten
  • Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und situationsspezifisch einsetzen
  • Auszubildende bei Lernschwierigkeiten durch individuelle Gestaltung der Ausbildung und Lernberatung unterstützen
  • Auszubildenden zusätzliche Ausbildungsangebote machen und die Möglichkeit der Verkürzung der Ausbildungsdauer und die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung prüfen
  • die soziale und persönliche Entwicklung von Auszubildenden fördern, Probleme und Konflikte rechtzeitig erkennen sowie auf eine Lösung hinwirken
  • Leistungen feststellen und bewerten, Leistungsbeurteilungen Dritter und Prüfungsergebnisse auswerten, Beurteilungsgespräche führen
  • interkulturelle Kompetenzen fördern

4. Ausbildung abschließen

  • Auszubildende auf die Abschluss- oder Gesellenprüfung unter Berücksichtigung der Prüfungstermine vorbereiten
  • für die Anmeldung der Auszubildenden zu Prüfungen bei der zuständigen Stelle sorgen und diese auf durchführungsrelevante Besonderheiten hinweisen
  • an der Erstellung eines schriftlichen Zeugnisses auf der Grundlage von Leistungsbeurteilungen mitwirken
  • Auszubildende über betriebliche Entwicklungswege und berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten informieren und beraten

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