Ausbilder IHK
1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Vorteile und Nutzen betrieblicher Ausbildung darstellen und begründen
- bei Planungen und Entscheidungen hinsichtlich des betrieblichen Ausbildungsbedarfs auf der Grundlage der rechtlichen, tarifvertraglichen und betrieblichen Rahmenbedingungen mitwirken
- Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellen
- Ausbildungsberufe für den Betrieb auswählen
- Eignung des Betriebes für die Ausbildung prüfen sowie Ausbildungsinhalte ggf. durch Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte vermitteln
- Möglichkeiten des Einsatzes von auf die Berufsausbildung vorbereitenden Maßnahmen einschätzen
- im Betrieb die Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden unter Berücksichtigung ihrer Funktionen und Qualifikationen abstimmen
2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- auf der Grundlage einer Ausbildungsordnung einen betrieblichen Ausbildungsplan erstellen
- Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen in der Berufsbildung berücksichtigen
- Kooperationsbedarf ermitteln und sich inhaltlich sowie organisatorisch mit den Kooperationspartnern, insbesondere der Berufsschule, abstimmen
- Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden anwenden
- Berufsausbildungsvertrag vorbereiten und die Eintragung des Vertrages bei der zuständigen Stelle veranlassen
- Möglichkeiten prüfen, ob Teile der Berufsausbildung im Ausland durchgeführt werden können
3. Ausbildung durchführen
- lernförderliche Bedingungen und eine motivierende Lernkultur schaffen
- Probezeit organisieren, gestalten und bewerten
- aus dem betrieblichen Ausbildungsplan und den berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickeln und gestalten
- Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und situationsspezifisch einsetzen
- Auszubildende bei Lernschwierigkeiten durch individuelle Gestaltung der Ausbildung und Lernberatung unterstützen
- Auszubildenden zusätzliche Ausbildungsangebote machen und die Möglichkeit der Verkürzung der Ausbildungsdauer und die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung prüfen
- die soziale und persönliche Entwicklung von Auszubildenden fördern, Probleme und Konflikte rechtzeitig erkennen sowie auf eine Lösung hinwirken
- Leistungen feststellen und bewerten, Leistungsbeurteilungen Dritter und Prüfungsergebnisse auswerten, Beurteilungsgespräche führen
- interkulturelle Kompetenzen fördern
4. Ausbildung abschließen
- Auszubildende auf die Abschluss- oder Gesellenprüfung unter Berücksichtigung der Prüfungstermine vorbereiten
- für die Anmeldung der Auszubildenden zu Prüfungen bei der zuständigen Stelle sorgen und diese auf durchführungsrelevante Besonderheiten hinweisen
- an der Erstellung eines schriftlichen Zeugnisses auf der Grundlage von Leistungsbeurteilungen mitwirken
- Auszubildende über betriebliche Entwicklungswege und berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten informieren und beraten
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