Handelsfachwirte IHK
Zulassung zur Prüfung
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer/ zur Verkäuferin oder in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein.
(3) Abweichend von den In den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Wir erlauben uns den Hinweis, dass die geforderte Dauer der Berufspraxis erst zum Zeitpunkt der Prüfung vorliegen muss und daher den Zeitraum des Studiums mit einschließt, sofern eine einschlägige Beschäftigung unterstellt werden kann. Die Berufsausbildung selbst wird nicht als Berufspraxis gewertet.
Livechat
Nutzen Sie gerne den Livechat mit unserer Studienberatung.
Anmeldung
myIFM Login
Kontaktmöglichkeiten
Postanschrift
IFM-Institut für Managementlehre gGmbH
Rotthauser Str. 83
45884 Gelsenkirchen
Kontakt
Telefon:
0209 1774350
Fax:
0209 17743529
E-Mail:
info@ifm-institut.net


