Fachkaufleute für Vertriebsmanagement IHK
Zulassung zur Prüfung
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige kaufmännische Berufspraxis im Vertrieb oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf und eine mindestens zweijährige kaufmännische Berufspraxis im Vertrieb eine mindestens fünfjährige kaufmännische Berufspraxis im Vertrieb nachweisen kann.
(2) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass entsprechende Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen (berufliche Handlungskompetenz) erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Wir erlauben uns den Hinweis, dass die geforderte Dauer der Berufspraxis erst zum Zeitpunkt der Prüfung vorliegen muss und daher den Zeitraum des Studiums mit einschließt, sofern eine einschlägige Beschäftigung unterstellt werden kann. Die Berufsausbildung selbst wird nicht als Berufspraxis gewertet.
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