Die Industrie- und Handelskammer (IHK) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie kann berufliche Fortbildungsprüfungen zum Fachkaufmann bzw.zur Fachkauffrau für Vertriebsmanagement durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit nachzuweisen ist. Die zuständige IHK erlässt zu diesem Zweck Besondere Rechtsvorschriften.