IFM

Fachkaufleute für Marketing IHK

Zulassung zur Prüfung

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.

(2) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss in absatzwirtschaftlichen Tätigkeiten erworben worden sein.

(3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Wir erlauben uns den Hinweis, dass die geforderte Dauer der Berufspraxis erst zum Zeitpunkt der Prüfung vorliegen muss und daher den Zeitraum des Studiums mit einschließt, sofern eine einschlägige Beschäftigung unterstellt werden kann. Die Berufsausbildung selbst wird nicht als Berufspraxis gewertet.

Livechat

 

Nutzen Sie gerne den Livechat mit unserer Studienberatung.


 

Anmeldung


myIFM Login


Passwort vergessen?

Kontaktmöglichkeiten

Postanschrift

IFM-Institut für Managementlehre gGmbH
Rotthauser Str. 83
45884 Gelsenkirchen



Kontakt

Telefon: 0209 1774350
Fax: 0209 17743529
E-Mail: info@ifm-institut.net

ImpressumAGB