Auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes erlässt das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Rechtsverordnung zu Ihrem Fortbildungsabschluss.
Der Prüfungsprozess wird von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK), abgewickelt.
Im Ergebnis führt dies zur Sicherstellung von bundeseinheitlichen Standards hinsichtlich der von Ihnen angestrebten, beruflichen Qualifikation.