Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird Ihnen ein so genannter Maßnahmebeitrag gewährt. Er besteht aus einem (nicht zurückzahlbaren) Zuschuss in Höhe von 30,5 Prozent, im Übrigen aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen.
Mit dem Bestehen Ihrer Abschlussprüfung werden Ihnen auf Antrag 25% des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren erlassen.